Allgemeine Verkaufsbedingungen
1 - Zweck:
Dieser Vertrag ist der ausschließlichen Nutzung von Ferienwohnungen vorbehalten und auf den Vertrag findet ausschließlich französisches Recht Anwendung.
2 - Allgemeine Bestimmungen:
Ohne Zustimmung beider Parteien werden keine Änderungen des Vertragstextes akzeptiert.
3 – Abschluss des Zahlungsvertrages:
Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter dem Eigentümer die Anzahlung (maximal 30 %) für den Aufenthalt geleistet hat.
Der Restbetrag der Miete muss 30 Tage vor dem Ankunftsdatum bezahlt werden.
Bei Zahlungen in bar oder ANCV werden Urlaubsgutscheine bei der Ankunft ausgestellt.
Bankverbindung (RIB) des Eigentümers:
Begünstigte: Frau DETRAZ Françoise
IBAN: FR76 1130 6000 4248 1119 0095 035
BIC: AGRIFRPP813
4 - Kaution:
Der Mieter muss bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 500 Euro per Scheck oder in bar hinterlegenwerden am Tag der Abreise oder innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat nach der Abreise des Mieters zurückerstattet, nach Abzug der vom Mieter für die Wiederherstellung der Räumlichkeiten zu zahlenden Beträge durch den Eigentümer. Die Höhe dieser Abzüge muss vom Eigentümer anhand des Ausgangsinventars, des Berichts des Gerichtsvollziehers, des Kostenvoranschlags, der Rechnungen usw. ordnungsgemäß begründet werden. Sollte die Kaution nicht ausreichen, verpflichtet sich der Mieter, den Betrag auf der Grundlage der von ihm vorgelegten Belege zu begleichen der Besitzer. Diese Garantie kann unter keinen Umständen als Beitrag zur Zahlung der Miete angesehen werden.
5 - Mietdauer:
Ankunft : Der Mieter kann das Mietobjekt ab 16:00 Uhr betreten, die Zeiten können jedoch mit Zustimmung des Eigentümers geändert werden. Zu Beginn der Miete werden dem Mieter die Schlüssel und Anweisungen zur Unterkunft ausgehändigt.
Abreise : Der Mieter muss die Räumlichkeiten am Abreisetag pünktlich vor 10.00 Uhr verlassenoder zu einem für den Eigentümer passenden Zeitpunkt nach Inventarisierung und Schlüsselübergabe
Der Mieter kann in keinem Fall ein Recht darauf geltend machen, nach Ablauf der ursprünglich im Vertrag vorgesehenen Mietdauer in den Räumlichkeiten zu bleiben, es sei denn, der Eigentümer hat dem zugestimmt.
6 - Nutzung der Räumlichkeiten:
Der Eigentümer stellt die Unterkunft gemäß der von ihm gegebenen Beschreibung zur Verfügung und hält sie in einem gebrauchsfähigen Zustand. Der Mieter wird die Miete in Ruhe genießen und sie entsprechend der Bestimmung der Räumlichkeiten sinnvoll nutzen. Die gemieteten Räumlichkeiten dienen der vorübergehenden Unterbringung oder Ferienunterbringung, unter Ausschluss jeglicher beruflicher Tätigkeit jeglicher Art (maximal 3 Monate).
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt bei der Abreise so sauber zu hinterlassen, wie er es bei der Ankunft vorgefunden hat. Alle Reparaturen, unabhängig von ihrer Bedeutung, die durch Fahrlässigkeit des Mieters während der Mietzeit erforderlich werden, liegen in seiner Verantwortung.
Die Vermietung darf in keinem Fall Dritten zugute kommen, außer mit vorheriger Zustimmung des Eigentümers. Eine Untervermietung, auch unentgeltlich, ist dem Mieter unter Androhung der Vertragsauflösung untersagt; Ich erhalte den vollen Betrag der noch erworbenen oder dem Eigentümer zustehenden Miete.
Das Aufstellen von Zelten oder das Abstellen von Wohnwagen auf dem Gelände des Mietobjektes ist ohne vorherige Zustimmung des Eigentümers untersagt.
Die Anzahl der Mieter darf die im Katalog oder in der Beschreibung angegebene maximale Unterkunftskapazität nicht überschreiten. In Ausnahmefällen und vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers kann auf diese Regelung verzichtet werden. In diesem Fall hat der Eigentümer Anspruch auf eine Preiserhöhung, die dem Mieter mitzuteilen und im Mietvertrag festzuhalten ist.
Im Innenbereich ist das Rauchen strengstens verboten, Aschenbecher stehen außerhalb der Unterkunft zur Verfügung.
Das Schwimmbad ist den Mietern vorbehalten und durch einen Zaun und ein Tor mit spezieller Kindersicherung gesichert. Es ist nicht beaufsichtigt und daher liegt das Schwimmen in der Verantwortung der Mieter.
7 – Begrüßung von Tieren:
Wenn der Eigentümer die Aufnahme von Haustieren akzeptiert, muss der Mieter die ihn begleitenden Tiere angeben. Die Preiskonditionen für die Aufnahme dieser Tiere (maximal 2 Tiere) betragen 50 Euro/Woche/Tier .
8 - Inventar und Inventar:
Die Inventarisierung der Einrichtungsgegenstände sowie die Bestandsaufnahme der Möbel und diverser Ausstattungen erfolgt zu Beginn und am Ende des Aufenthalts durch den Eigentümer und den Mieter. Sollte es nicht möglich sein, die Bestandsaufnahme bei der Ankunft durchzuführen, hat der Mieter 72 Stunden Zeit, die angezeigte Bestandsaufnahme zu überprüfen und dem Eigentümer festgestellte Anomalien zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Mietsache bei Einzug durch den Mieter als unbeschädigt. Es muss ein widersprüchliches Ausgangsinventar erstellt werden. Der Mieter akzeptiert, dass diese Bestandsaufnahme vom Eigentümer durchgeführt werden kann. Stellt der Eigentümer einen Schaden fest, muss er den Mieter innerhalb einer Woche informieren.
9 – Kündigungsbedingungen:
Jede Kündigung dieses Vertrages muss per Einschreiben mit Rückschein erfolgen, wobei das Eingangsdatum als Nachweis gilt.
a) Kündigung auf Initiative des Mieters:
Im Falle einer Stornierung durch den Mieter vor 31 Tagen vor Ankunft in der Unterkunft wird der Restbetrag zu 100 % zurückerstattet und die Anzahlung verbleibt beim Eigentümer.
Im Falle einer Stornierung durch den Mieter zwischen 30 und 15 Tagen vor Ankunft in der Unterkunft wird der Restbetrag zu 50 % zurückerstattet und die Anzahlung verbleibt beim Eigentümer.
Im Falle einer Stornierung durch den Mieter zwischen 14:00 Uhr und dem Tag der Ankunft in der Unterkunft verbleibt der Restbetrag und die Anzahlung beim Eigentümer. (0%)
Erscheint der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum, wird dieser Vertrag gekündigt und der Eigentümer kann über seine Miete verfügen. Die Anzahlung und der Restbetrag verbleiben ebenfalls beim Eigentümer.
b) Kündigung auf Initiative des Eigentümers:
Im Falle einer Stornierung durch den Eigentümer erstattet dieser dem Mieter den gesamten gezahlten Betrag zurück.
c) im Falle einer Kündigung während der Vertragslaufzeit:
Erfolgt die Kündigung des Vertrages durch den Eigentümer während der Mietzeit, muss dies ordnungsgemäß begründet werden (Nichtzahlung der Miete, vom Mieter ausgestellter ungültiger Scheck, nachgewiesene Verschlechterung der Mieträume, Beschwerden von Nachbarn usw.). Diese Kündigung, die per Einschreiben mit Rückschein erfolgt, führt dazu, dass der Mieter innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt des Schreibens, in dem er über diese Entscheidung informiert wird, abreist. In diesem Fall verbleibt, unabhängig vom Grund der Kündigung, der gesamte Mietbetrag beim Eigentümer. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, den Betrag der Kaution unter den im Abschnitt „Kaution"" genannten Bedingungen einzubehalten.
10 - Aufenthaltsunterbrechung:
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts durch den Mieter und wenn die Haftung des Eigentümers nicht in Frage gestellt wird, erfolgt außer der Kaution keine Rückerstattung.
11 - Versicherung:
Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume zu versichern. Er muss prüfen, ob sein Hauptwohnsitzvertrag die Verlängerung der Ferienanlage (Ferienmiete) vorsieht. Andernfalls muss er sich an seine Versicherungsgesellschaft wenden und eine Verlängerung der Garantie beantragen oder einen speziellen Vertrag im Rahmen der „Resort""-Klausel abschließen. Beim Betreten des Geländes ist eine Versicherungsbescheinigung erforderlich.
12 - Mietpreis:
Im Mietpreis sind für die gesamte Mietdauer enthalten:
- Nebenkosten: Wasser, Strom, Heizung, Klimaanlage, Internetzugang, Fernseher, Schwimmbad
- Bettwäsche, Handtücher, Haushaltswäsche, Badetücher (4)
- Endreinigung.
Die MieteNicht inbegriffen sind die Kurtaxe, die bei der Ankunft des Mieters zu entrichten ist (1,75 Euro/Erwachsener/Tag) und der Haustierzuschlag